Kürzlich hatte sich das OLG Düsseldorf damit zu befassen, wie ein Testament zu lesen ist, in dem der Erblasser seine Schwester zur (Mit-)Erbin eingesetzt hat. Zum Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers war
MehrEin Erblasser hatte seine Lebensgefährtin, mit der er zu Lebzeiten ein Reihenhaus gekauft hatte, zur Alleinerbin eingesetzt. Das einzige Kind des Erblassers machte gegen die zur Alleinerbin eingesetzte Lebensgefährtin des Erblassers Pflichtteilsansprüche
MehrDie EU-ErbVO hat es sich zur Aufgabe gemacht, grenzüberschreitende Erbfälle in der EU zu vereinheitlichen. Stirbt ein Erblasser im Ausland bzw. hinterlässt ein ausländischer Erblasser in Deutschland Vermögen, stellt sich zunächst die
MehrDie Formulierung in einem Testament : „Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen einschließlich der Wiederverheiratungsklausel“ kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Erblasser seinen Ehegatten als Alleinerben
MehrHäufig ist in gemeinschaftlichen Testamenten, mit denen sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen, die folgende oder ähnliche Regelungen zu finden: „Der Überlebende von uns soll über den Nachlass frei und unbeschränkt verfügen
MehrEine Entscheidung des OLG Frankfurt führt vor Augen, dass bei der Formulierung von Klauseln zur Sanktionierung der Geltendmachung des Pflichtteils Vorsicht geboten ist.
So hatte ein Ehepaar sich in einem gemeinschaftlichen Testament zu
Am 1. Mai 2013 trat der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft in Kraft. Hierbei handelt es sich um einen 4. Güterstand neben dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.
Der Wahlgüterstand
Ein Erblasser hatte ein Testament errichtet, das auf der einen Seite Textpassagen enthielt, auf der anderen Seite ein Pfeildiagramm, das den eingesetzten Erben die Erbeile zuwies.
Das OLG Frankfurt (20 W 542/11 )
Immer wieder ist in eigenhändigen Testamenten die Formulierung vorzufinden, dass derjenige Erbe werden solle, der den Erblasser pflegt, sich um ihn kümmert, ihm beisteht oder die Grabpflege übernimmt. Derartigen Regelungen drohen aber
MehrAus aktuellem Anlass ist eindringlich darauf hinzuweisen, dass ein Testament so aufzubewahren ist, dass dies im Falle des Ablebens durch das zuständige Nachlassgericht eröffnet werden kann.
Ein Testament kann zwar an jedem beliebigen