Geschwister und Geschwisterkinder ( Nichten und Neffen ) werden jetzt nach einem neuen Steuertarif zwischen 15 bis 43 Prozent veranlagt. Zuvor lagen sie zwischen 30 und 50 Prozent. Die 2009 in Kraft getretene Reform der Vorgängerregierung hatte die Freibeträge, unterhalb deren keine Erbschaftsteuer anfiel, erhöht. Gleichzeitig wurden im Zahlungsfall aber die Steuersätze zum Teil …
MehrFirmenerben haben die Wahl:
Führen sie den Betrieb sieben Jahre fort, werden von der Besteuerung 85% des übertragenen Betriebsvermögens verschont. Voraussetzung ist allerdings, dass die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650% der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50% betragen.
Führen sie den Betrieb … » mehr lesen
Der Ehegatte und die Kinder des Erblassers müssen keine Erbschaftsteuer auf ein ererbtes Haus oder eine Wohnung zahlen, wenn sie es mindestens 10 Jahre nach dem Tod weiter selbst nutzen, d.h. dass das Wohneigentum in diesem Zeitraum weder vermietet, verpachtet oder verkauft werden darf.Die Wohnung darf es auch nicht lediglich als Zweitwohnsitz genutzt werden.… » mehr lesen
MehrI
Ehegatte
(Stief-) Kinder, Enkel (wenn Eltern verstorben)
Enkel
Großeltern, Eltern
307.000
205.000
51.200
51.200
500.000
400.000
200.000
100.000
II
Geschwister, Nichten/Neffen
10.300
20.000
III
alle übrigen Erwerber
eingetragene Lebenspartner
5.200
5.200
20.000
500.000
… » mehr lesen
MehrAn eine Ausschlagung sollte nicht nur bei einem überschuldeten Nachlass gedacht werden: Ist derjenige, der an die Stelle des Ausschlagenden tritt, im Verhältnis zum Erblasser in der günstigeren Steuerklasse, kann eine Ausschlagung durchaus zweckmäßig sein. Für den Ausschlagenden entfällt die Erbschaftssteuerpflicht. Die Ausschlagung ist auch keine schenkungssteuerpflichtige Zuwendung an den Begünstigten. Aber : eine …
Mehr