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Erbrechtsreform

Pflegende Schwiegertöchter können vorbeugen

Nach der Erbrechtsreform kann zukünftig ein Ausgleich für Pflegeleistungen verlangt werden unabhängig davon, ob für die Pflegeleistungen auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet wird. Allerdings findet der Erbausgleich nur unter Abkömmlingen statt!
Für pflegende Schwiegertöchter oder auch pflegende Geschwister gilt die Regelung auch weiterhin künftig nicht. Hier muss also weiterhin mit Mitteln des Pflegevertrages gearbeitet … »

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Bessere Honorierung von Pflegeleistungen im Erbrecht

Die Erbrechtsreform verbessert auch die Situation von Menschen, die nahe Angehörige pflegen. Bisher wurden Pflegeleistungen im Erbrecht nur dann berücksichtigt, wenn der Abkömmling dafür auf eigenes Einkommen verzichtet hat. Traf der Erblasser in seinem Testament keine Ausgleichsregelung, ging der pflegende Angehörige oftmals leer aus. Künftig soll der Anspruch unabhängig davon sein, ob für die …

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Die Erbrechtsreform- Veränderung beim Pflichtteilsrecht

Das vom Bundestag am 02.07.09 beschlossene Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts tritt zum 01.01.10 in Kraft. Eine wesentliche Änderung nimmt dabei das Pflichtteilsrecht ein. In der bisherigen Fassung werden Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahren vor dem Erbfall vollzogen worden sind, bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt, als dass sie einen …

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