Verwirkungsklausel führt nicht zum Verlust der Schlusserbenstellung
Eine Entscheidung des OLG Frankfurt führt vor Augen, dass bei der Formulierung von Klauseln zur Sanktionierung der Geltendmachung des Pflichtteils Vorsicht geboten ist.
So hatte ein Ehepaar sich in einem gemeinschaftlichen Testament zu gegenseitigen Erben eingesetzt, wobei im Falle der Wiederverheiratung der Nacherbfall eintreten sollte. Schlusserben und Nacherben waren die Kinder. Weitergehend formulierten die … » mehr lesen