Erbrecht Freiburg Anwalt

Rechtsanwalt Erbrecht Freiburg

 

Fachanwalt für Erbrecht darf sich ein Rechtsanwalt nach § 14 f FAO nennen, wenn er nachweislich über umfassende Erfahrungen im Erbrecht verfügt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rechtsanwalt

  • mindestens drei Jahre durchgehend als Anwalt / Anwältin im Erbrecht tätig gewesen ist
  • eine mehrmonatige Zusatzausbildung im Erbrecht absolviert hat,
  • vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer Freiburg eine spezielle, zusätzliche Prüfung bestanden hat,
  • der zuständigen Rechtsanwaltskammer Freiburg  eine erhebliche Anzahl vollständig bearbeiteter Fälle im Erbrecht vorgelegt hat.

Zu guter Letzt besteht eine Fortbildungspflicht. Nur wer sein Fachwissen im Erbrecht nachweislich regelmäßig auf dem aktuellen Stand hält, darf den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ führen und behalten. Der Fachanwaltstitel ist deshalb ein „Garant für hohe fachliche Beratungsqualität“.

Von Frau Rechtsanwältin Iris Scholz, Freiburg, wurden umfassende theoretische und praktische Erfahrungen im Erbrecht nachgewiesen. Frau Rechtsanwältin Iris Scholz wurde von der Rechtsanwaltskammer Freiburg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.

Schwerpunkte im Erbrecht

    • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen
    • Gestaltung und Prüfung von Testamenten
    • Testamentsanfechtung
    • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
    • Behindertentestament
    • Erbscheinsantrag
    • Erbenfeststellung und Grundbuchberichtigungen
    • Testamentsvollstreckung
    • Erbschaftssteuern
    • Erbrecht mit Auslandsbezug
    • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen

 

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