Bisher hat der Bundesgerichtshof den Pflichtteilsergänzungsanspruch davon abhängig gemacht, dass eine Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt der Vornahme der Schenkung als auch zum Zeitpunkt des Erbfalls vorgelegen hat. War ein Abkömmling zum Zeitpunkt des Vollzugs einer Schenkung noch nicht geboren, hatte dieser Abkömmling hinsichtlich dieser Schenkung keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Erben.
Mit seinem Urteil vom … »
Firmenerben haben die Wahl:
Führen sie den Betrieb sieben Jahre fort, werden von der Besteuerung 85% des übertragenen Betriebsvermögens verschont. Voraussetzung ist allerdings, dass die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650% der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50% betragen.
Führen sie den Betrieb … » mehr lesen