Keine Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft durch Empfänger von Sozialhilfe
Tritt ein Empfänger von Leistungen eines Versorgungsträgers eine Erbschaft an, verfügt der Leistungsberechtigte über eigenes verwertbares Vermögen, das er nach § 90 SGB XII einzusetzen hat. Damit entfällt die Berechtigung zum Leistungsbezug. Es stellt sich daher die Frage, inwiefern der Leistungsempfänger die Einstellung der Leistungen dadurch verhindern kann, dass er das Erbe ausschlägt. Die … » mehr lesen