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Freibeträge

Die Steuersätze sind für Personen der Steuerklasse II (Nichten und Neffen) gesenkt worden

Geschwister und Geschwisterkinder ( Nichten und Neffen ) werden jetzt nach einem neuen Steuertarif zwischen 15 bis 43 Prozent veranlagt. Zuvor lagen sie zwischen 30 und 50 Prozent. Die 2009 in Kraft getretene Reform der Vorgängerregierung hatte die Freibeträge, unterhalb deren keine Erbschaftsteuer anfiel, erhöht. Gleichzeitig wurden im Zahlungsfall aber die Steuersätze zum Teil …

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