Geschwister und Geschwisterkinder ( Nichten und Neffen ) werden jetzt nach einem neuen Steuertarif zwischen 15 bis 43 Prozent veranlagt. Zuvor lagen sie zwischen 30 und 50 Prozent. Die 2009 in Kraft getretene Reform der Vorgängerregierung hatte die Freibeträge, unterhalb deren keine Erbschaftsteuer anfiel, erhöht. Gleichzeitig wurden im Zahlungsfall aber die Steuersätze zum Teil …
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Ehegatte
(Stief-) Kinder, Enkel (wenn Eltern verstorben)
Enkel
Großeltern, Eltern
307.000
205.000
51.200
51.200
500.000
400.000
200.000
100.000
II
Geschwister, Nichten/Neffen
10.300
20.000
III
alle übrigen Erwerber
eingetragene Lebenspartner
5.200
5.200
20.000
500.000
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