Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde das bisher geltende Nichtehelichenerbrecht für verfassungswidrig erklärt. Danach waren nämlich nur nach dem 1.07.1949 geborene nichteheliche Kinder nach ihrem Vater erbberechtigt. Der deutsche Gesetzgeber
MehrSoll das Vermögen an eine Person vererbt werden, die verschuldet ist, besteht die Möglichkeit, dass die Eigengläubiger des Erben, im Falle einer Dauerarbeitslosigkeit der Träger von Sozialleistungen, auf das Erbe zugreifen. Um
MehrDas OLG Frankfurt hat sich kürzlich mit zwei Bestimmungen des ägyptischen Erbrechts zu befassen. Nach den Regelungen des ägyptischen Erbrechts beläuft sich das gesetzliche Erbrecht der Ehefrau auf die Hälfte desjenigen, was
MehrHat ein Erblasser zu Lebzeiten einem Dritten im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter eine Lebensversicherung zugewandt, fällt die Lebensversicherung nicht in den Nachlass. Dem Begünstigten steht die Versicherungssumme zu. Ein umgangener Pflichtteilsberechtigter
MehrIn der Vergangenheit kam es unter den Erben und Pflichtteilsberechtigten immer wieder zum Streit darüber, ob die Kosten für die Grabpflege bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden dürfen. Bis heute vertritt die höchstrichterliche
MehrSind einem Vermieter nach dem Tod seines Mieters dessen Erben nicht bekannt, ist dieser als Nachlassgläubiger berechtigt, in die Nachlassakte des zuständigen Nachlassgerichts Einsicht zu nehmen, um sich über die Identität der
MehrBei der Beurteilung der Erbfolge kommt es u.a. auch auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers und die Frage, inwiefern Vermögen im Ausland hinterlassen worden ist, an: ein ägyptischer Staatsangehöriger verstarb in Deutschland, wobei
MehrNach dem islamischen Recht ist ein Angehöriger einer anderen Religion auf Ableben eines Erblassers muslimischen Glaubens nicht erbberechtigt. Dies bedeutet, dass die Ehefrau christlichen Glaubens, die ihren Ehemann muslimischen Glaubens geheiratet hat,
MehrZwar ist der Erbe im Außenverhältnis zum Pflichtteilsberechtigten allein dessen Schuldner und muss dessen Pflichtteil vollumfänglich erfüllen. Hat der Erblasser aber noch Vermächtnisse ausgesetzt, kann der die Vermächtnisse verhältnismäßig kürzen. Hat ein
MehrGrundsätzlich ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts die Urschrift des Testaments vorzulegen. Ist diese Urkunde aber ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, kann die formgerechte Errichtung und der Inhalt des
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