Denken Sie über eine Testamentsvollstreckung nach. Der Testamentsvollstrecker ist der verlängerte Arm des Erblassers und wacht darüber, dass die im Testament getroffenen Anordnungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Ist der Nachlaß kompliziert
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MehrTestamente sind formbedürftig. Wenn Sie ein Testament oder mit Ihrem Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament selbst errichten wollen, muss es von Ihnen handgeschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Nichtig wäre das Testament, wenn Sie
MehrDie Errichtung eines Testaments muss auf die im Gesellschaftsvertrag und im Gesetz bestehenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen abgestimmt werden. Setzt ein Gesellschafter einer GmbH beispielsweise mit seiner Ehefrau ein Berliner Testament auf, wonach die
MehrImmer wieder muss festgestellt werden, dass in Testamenten unbedacht Regelungen Eingang finden, die von den Errichtenden so nicht gemeint waren und fatale Folgen haben können. So bestimmen beispielsweise Eheleute: „Wir setzen uns
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