Der Verzicht auf wertlos gewordenes Wohnrecht erfüllt nicht den Begriff der Schenkung
Diesen Tenor verfasste kürzlich der BGH. Der Entscheidung lag folgender Tatbestand zugrunde:
Ein 77 Jahre alter, unter Betreuung stehender, Wohnungsberechtigter ist an Demenz erkrankt und lebt seit 2 Jahren auf eigenen Wunsch in einem Pflegeheim. Eine Rückkehr in seine frühere Wohnung ist nicht zu erwarten. Das Wohnrecht ist mit der Maßgabe bestellt, dass dieses … » mehr lesen