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Berliner Testament

Verwendung der Formulierung „Erbeinsetzung gemäß Berliner Testament“ ist nicht ausreichend

Die Formulierung in einem Testament : „Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen einschließlich der Wiederverheiratungsklausel“ kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Erblasser seinen Ehegatten als Alleinerben eingesetzt hat. Das OLG Hamm hat über ein entsprechendes Testament zu befinden gehabt und entschieden, dass dem Testament nicht entnommen werden könne, …

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Behindertentestament und Pflichtteilsstrafklausel

Die Eltern eines behinderten Kindes hatten ein Berliner Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel verfasst. Hierhinter steckte der Gedanke, den Sozialhilfeträger davon abzuhalten, den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes auf sich überzuleiten. Der Sozialhilfeträger verlangte dessen ungeachtet nach Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil. Nach den Regeln des Testaments wäre das behinderte Kind jetzt beim Versterben des …

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Erbrecht Freiburg

Iris Scholz,

Fachanwältin für Erbrecht und

zertifizierte Testamentsvollstreckerin.

Rechtsanwältin Iris Scholz, Fachanwältin für Erbrecht,  ist seit 1995 nahezu ausschließlich im Erbrecht sowie Vertragsrecht und Familienrecht tätig.
Sie studierte in Freiburg Rechtswissenschaften und als Ergänzungsstudium Islamwissenschaft.
Im Rahmen des Referendariats arbeitete Frau Scholz in Kairo als Rechtsanwältin in einer arabisch-sprachigen Rechtsanwaltskanzlei, bevor sie sich 1995 … » mehr lesen

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Vorsicht bei Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen

Die Errichtung eines Testaments muss auf die im Gesellschaftsvertrag und im Gesetz bestehenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen abgestimmt werden. Setzt ein Gesellschafter einer GmbH beispielsweise mit seiner Ehefrau ein Berliner Testament auf, wonach die Ehefrau Alleinerbin ist und der Sohn Schlusserbe und ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt, dass der Sohn die Gesellschafternachfolge antreten soll, ist ein Familienstreit …

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