Ägyptisches Erbrecht
Aufgrund von Kenntnissen im ägyptischen Erbrecht sowie arabischer Sprachkenntnisse werden erbrechtliche Mandate geführt, die mit dem arabischsprachigen Ausland Berührungspunkte aufweisen. Hierzu gehören insbesondere die Abwicklung von Nachlassfällen, in denen der Erblasser ägyptischer Staatsangehöriger ist und Vermögen in Ägypten hinterlassen hat.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit einem in Ägypten ansässigen Rechtsanwalt.