Weitere Tätigkeitsschwerpunkte

Ägyptisches Erbrecht / Familienrecht / Ehe mit einem ÄgypterAufgrund von Kenntnissen im ägyptischen Erbrecht sowie arabischer Sprachkenntnisse werden erbrechtliche Mandate geführt, die mit dem arabischsprachigen Ausland Berührungspunkte aufweisen.Hierzu gehören insbesondere die Abwicklung von Nachlassfällen, in denen der Erblasser ägyptischer Staatsangehöriger ist und Vermögen in Ägypten hinterlassen hat.

Des Weiteren beraten wir bei einer Eheschließung mit einem Mann aus einem islamischen Land. Im Hinblick auf die schwache rechtliche und finanzielle Position der Frau im ägyptischen (sowie insgesamt im islamischen) Familienrecht und Erbrecht, sollte vor Eingehung einer Ehe ein Ehevertrag abgeschlossen werden, der der islamischen Form genügt und keine zwingende Vorschriften islamischen Rechts beeinträchtigt. Hierbei sind wir behilflich.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit einem in Ägypten ansässigen Rechtsanwalt.

Familienrecht : Frau Scholz berät und vertritt Ehegatten bei der Einreichung des Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht. Gleichzeitig berät sie bei Fragen des Unterhaltsrechts, der Vermögensauseinandersetzung, des Zugewinns, des Versorgungsausgleichs, des Sorgerechts und der Aufenthaltsbestimmung.Im Interesse einer kostengünstigen und nervenschonenden Scheidung unterstützt Frau Scholz ihre Mandanten beim Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung.