Ein von einem behinderten Kind mit seinen Eltern lebzeitig abgeschlossener Pflichtteilsverzichtsvertrag ist im Falle des Bezugs von Sozialhilfeleistungen nach einer neueren Entscheidung des OLG Köln nicht sittenwidrig.
Zwar wird teilweise in der Rechtsprechung und Literatur in Anlehnung an die für die Sittenwidrigkeit von Unterhaltsverzichtsverträgen zwischen Ehegatten entwickelten Grundsätze die Auffassung vertreten, ein Erb- und … »
Lebzeitige Schenkungen können nur dann auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet werden, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung die Anrechnung angeordnet hat. Hat der Schenker dies versäumt und ist der Beschenkte auch nicht bereit, nachträglich einen Pflichtteilsverzicht formwirksam zu erklären, wäre zu überlegen, ob der Schenker die Anrechnung nicht dadurch herbeiführt, dass der Beschenkte veranlasst …
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