Eine Entscheidung des OLG Frankfurt führt vor Augen, dass bei der Formulierung von Klauseln zur Sanktionierung der Geltendmachung des Pflichtteils Vorsicht geboten ist.
So hatte ein Ehepaar sich in einem gemeinschaftlichen Testament zu gegenseitigen Erben eingesetzt, wobei im Falle der Wiederverheiratung der Nacherbfall eintreten sollte. Schlusserben und Nacherben waren die Kinder. Weitergehend formulierten die … »
Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so kann er das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Das Erbe fällt dann rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erbfalls demjenigen an, der berufen gewesen …
MehrHaben sich Ehegatten gegenseitig zu Vorerben und ihren einzigen Sohn zum Nacherben eingesetzt und verstirbt der Sohn nun nach Eintritt des Vorerbfalls aber vor Eintritt des Nacherbfalls, kann es passieren, dass die Ehefrau des Sohnes, die Schwiegertochter, Nacherbin wird. Dies liegt daran, dass mit Eintritt der Vorerbschaft der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht hat, das grundsätzlich …
MehrImmer wieder muss festgestellt werden, dass in Testamenten unbedacht Regelungen Eingang finden, die von den Errichtenden so nicht gemeint waren und fatale Folgen haben können. So bestimmen beispielsweise Eheleute: „Wir setzen uns gegenseitig zu Vorerben ein, unser Sohn ist Nacherbe.“ Die Eheleute glaubten, lediglich geregelt zu haben, dass zunächst der andere Ehegatte erbt und …
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