Die für den Verzicht auf ein Erbrecht gezahlte Abfindung soll nach obergerichtlicher Rechtsprechung keine Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Die Tatsache, dass ein Erbberechtigter auf sein Erbrecht verzichtet, führt nämlich dazu, dass sich der Pflichtteil der verbliebenen gesetzlichen Erben erhöht. Dieser Vorteil an sich stellt nach obergerichtlicher Rechtsprechung schon eine Kompensation für die bezahlte Abfindung dar. Der …
MehrAn eine Ausschlagung sollte nicht nur bei einem überschuldeten Nachlass gedacht werden: Ist derjenige, der an die Stelle des Ausschlagenden tritt, im Verhältnis zum Erblasser in der günstigeren Steuerklasse, kann eine Ausschlagung durchaus zweckmäßig sein. Für den Ausschlagenden entfällt die Erbschaftssteuerpflicht. Die Ausschlagung ist auch keine schenkungssteuerpflichtige Zuwendung an den Begünstigten. Aber : eine …
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