Testamente sind formbedürftig. Wenn Sie ein Testament oder mit Ihrem Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament selbst errichten wollen, muss es von Ihnen handgeschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Nichtig wäre das Testament, wenn Sie es mit einer Schreibmaschine oder einem Computer schreiben und lediglich (handgeschrieben) unterschreiben.
Schreibmaschine und Computer sind Tabu
von Iris Scholz