Aufgrund der Besonderheiten der steuerlichen Bewertung können bei objektiv werthaltigen Vermögensgegenständen negative Steuerwerte entstehen. Dies gilt beispielsweise bei Anteilen an Personengesellschaften sowie bei etliche Fondsbeteilungen. Diese negativen Steuerwerte können genutzt werden, um weiteres Vermögen schenkungsteuerfrei zu übertragen. Eine Verrechnung von Schenkungen mit positivem und negativem Steuerwert ist aber nur möglich, wenn es sich um eine einheitliche Zuwendung handelt.
Schulden mitverschenken
von Iris Scholz