Die für den Verzicht auf ein Erbrecht gezahlte Abfindung soll nach obergerichtlicher Rechtsprechung keine Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Die Tatsache, dass ein Erbberechtigter auf sein Erbrecht verzichtet, führt nämlich dazu, dass sich der Pflichtteil der verbliebenen gesetzlichen Erben erhöht. Dieser Vorteil an sich stellt nach obergerichtlicher Rechtsprechung schon eine Kompensation für die bezahlte Abfindung dar. Der …
MehrIris Scholz,
Fachanwältin für Erbrecht und
zertifizierte Testamentsvollstreckerin.
Rechtsanwältin Iris Scholz, Fachanwältin für Erbrecht, ist seit 1995 nahezu ausschließlich im Erbrecht sowie Vertragsrecht und Familienrecht tätig.
Sie studierte in Freiburg Rechtswissenschaften und als Ergänzungsstudium Islamwissenschaft.
Im Rahmen des Referendariats arbeitete Frau Scholz in Kairo als Rechtsanwältin in einer arabisch-sprachigen Rechtsanwaltskanzlei, bevor sie sich 1995 … » mehr lesen