Firmenerben haben die Wahl:
Führen sie den Betrieb sieben Jahre fort, werden von der Besteuerung 85% des übertragenen Betriebsvermögens verschont. Voraussetzung ist allerdings, dass die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650% der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50% betragen.
Führen sie den Betrieb zehn Jahre fort, werden sie vollumfänglich von der Erbschaftsteuer verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach 10 Jahren nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 10% betragen.
Der Verschonungsabschlag verringert sich für jedes Jahr, in dem der Lohnsummenwert unterschritten wird, anteilig.