Eine Gegenüberstellung von den alten zu den neuen Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer

I Ehegatte
(Stief-) Kinder, Enkel (wenn Eltern verstorben)
Enkel
Großeltern, Eltern
307.000
205.000
51.200
51.200
500.000
400.000
200.000
100.000
II Geschwister, Nichten/Neffen 10.300 20.000
III alle übrigen Erwerber
eingetragene Lebenspartner
5.200
5.200
20.000
500.000