Firmenerben haben die Wahl:
Führen sie den Betrieb sieben Jahre fort, werden von der Besteuerung 85% des übertragenen Betriebsvermögens verschont. Voraussetzung ist allerdings, dass die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650% der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50% betragen.
Führen sie den Betrieb … » mehr lesen