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Pflichtteil - Page 2

Doppelberücksichtigung eines und desselben Stammes bei Ausschlagung

Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so kann er das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Das Erbe fällt dann rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erbfalls demjenigen an, der berufen gewesen …

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Die Lebensversicherung im Pflichtteilsrecht

Hat ein Erblasser zu Lebzeiten einem Dritten im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter eine Lebensversicherung zugewandt, fällt die Lebensversicherung nicht in den Nachlass. Dem Begünstigten steht die Versicherungssumme zu. Ein umgangener Pflichtteilsberechtigter kann lediglich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Bis zur Entscheidung des BGH vom 28.04.2010 war die Berechnung der Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs in der …

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Den Pflichtteilsberechtigten bei den Grabpflegekosten beteiligen

In der Vergangenheit kam es unter den Erben und Pflichtteilsberechtigten immer wieder zum Streit darüber, ob die Kosten für die Grabpflege bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden dürfen. Bis heute vertritt die höchstrichterliche Rechtsprechung die Rechtsauffassung, dass die Beerdigung mit der Herrichtung des Grabes abgeschlossen ist und die Grabpflegekosten  daher keine Nachlassverbindlichkeit darstellen. Die Grabpflege …

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Der Erbe kann den Vermächtnisnehmer an der Erfüllung des Pflichtteils beteiligen

Zwar ist der Erbe im Außenverhältnis zum Pflichtteilsberechtigten allein dessen Schuldner und muss dessen Pflichtteil vollumfänglich erfüllen. Hat der Erblasser aber noch Vermächtnisse ausgesetzt, kann der die Vermächtnisse verhältnismäßig kürzen. Hat ein Erbe in Unkenntnis dieses Rechtes das Vermächtnis vollstädnig ausbezahlt, kann er noch nachträglich – solange Verjährung noch nicht eingetreten ist – die …

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Modernisierung der Gründe zur Pflichtteilsentziehung

Bei der Pflichttteilsentziehung konnte bisher einem Kinder der Pflichtteil entzogen werden, wenn deses Kind einen „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel“ führte. Die Vorschrift war in der Praxis relativ bedeutungslos, da der Tatbestand zu schwammig ausgestaltet und wegen des Wandels der Wertvorstellungen nur schwer feststellbar war.
Stattdessen wird künftig auf eine rechtkräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe … »

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Die Erbrechtsreform- Veränderung beim Pflichtteilsrecht

Das vom Bundestag am 02.07.09 beschlossene Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts tritt zum 01.01.10 in Kraft. Eine wesentliche Änderung nimmt dabei das Pflichtteilsrecht ein. In der bisherigen Fassung werden Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahren vor dem Erbfall vollzogen worden sind, bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt, als dass sie einen …

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Behindertentestament und Pflichtteilsstrafklausel

Die Eltern eines behinderten Kindes hatten ein Berliner Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel verfasst. Hierhinter steckte der Gedanke, den Sozialhilfeträger davon abzuhalten, den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes auf sich überzuleiten. Der Sozialhilfeträger verlangte dessen ungeachtet nach Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil. Nach den Regeln des Testaments wäre das behinderte Kind jetzt beim Versterben des …

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Ausschlagung zur Sicherung des Pflichtteils

Die Ausschlagung spielt im Erbrecht eine erhebliche Rolle. Sie wird in ihrer Bedeutung häufig verkannt, wenn an sie nur in Fällen der Überschuldung des Nachlasses gedacht wird. Insbesondere ist es ein weitverbreiteter Irrglaube, dass sie immer zu dem Verlust des Pflichtteils führt. In bestimmten Fällen macht die Ausschlagung dem pflichtteilsberechtigten Erben nämlich erst den …

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Kein Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Abfindung für Verzicht auf das Erbrecht

Die für den Verzicht auf ein Erbrecht gezahlte Abfindung soll nach obergerichtlicher Rechtsprechung keine Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Die Tatsache, dass ein Erbberechtigter auf sein Erbrecht verzichtet, führt nämlich dazu, dass sich der Pflichtteil der verbliebenen gesetzlichen Erben erhöht. Dieser Vorteil an sich stellt nach obergerichtlicher Rechtsprechung schon eine Kompensation für die bezahlte Abfindung dar. Der …

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