Das OLG Frankfurt hat sich kürzlich mit zwei Bestimmungen des ägyptischen Erbrechts zu befassen. Nach den Regelungen des ägyptischen Erbrechts beläuft sich das gesetzliche Erbrecht der Ehefrau auf die Hälfte desjenigen, was der Ehemann in gleicher Lage erben würde. Des weiteren bestimmt das ägyptische Erbrecht, dass eine Religionsverschiedenheit ein gesetzliches Erbrecht ausschließt mit der …
MehrNach dem islamischen Recht ist ein Angehöriger einer anderen Religion auf Ableben eines Erblassers muslimischen Glaubens nicht erbberechtigt. Dies bedeutet, dass die Ehefrau christlichen Glaubens, die ihren Ehemann muslimischen Glaubens geheiratet hat, diesen nach islamischen Recht nicht beerben kann. Auch für den Fall, dass die Ehefrau über einen von einem deutschen Nachlassgericht erlassenen Erbschein …
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