Kinderlosigkeit löst Erbrecht der Eltern aus

Kinderlose Ehepaare übersehen häufig, dass die Eltern neben dem Ehegatten erbberechtigt sind. Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, beläuft sich der gesetzliche Erbteil auf 1/4. Dies kann den hinterlassenen Ehegatten in eine finanzielle Bedrängnis bringen, insbesondere, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus dem bisher gemeinsam bewohnten Eigenheim besteht. Daher sollte überprüft werden, ob die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts der eigenen Interessenlage entsprechen oder ob nicht der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt wird. Dadurch reduzieren sich die erbrechtlichen Ansprüche der Eltern auf einen Pflichtteilsanspruch, der sich auf die Hälfte der Höhe des gesetzlichen Erbrechts beläuft. Vorliegend also auf 1/8.