Kinderlose Ehepaare übersehen häufig, dass die Eltern neben dem Ehegatten erbberechtigt sind. Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, beläuft sich der gesetzliche Erbteil auf 1/4. Dies kann den hinterlassenen Ehegatten in eine finanzielle Bedrängnis bringen, insbesondere, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus dem bisher gemeinsam bewohnten Eigenheim besteht. Daher sollte überprüft werden, …
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