Am 1. Mai 2013 trat der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft in Kraft. Hierbei handelt es sich um einen 4. Güterstand neben dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.
Der Wahlgüterstand
Ein Erblasser hatte ein Testament errichtet, das auf der einen Seite Textpassagen enthielt, auf der anderen Seite ein Pfeildiagramm, das den eingesetzten Erben die Erbeile zuwies.
Das OLG Frankfurt (20 W 542/11 )
Immer wieder ist in eigenhändigen Testamenten die Formulierung vorzufinden, dass derjenige Erbe werden solle, der den Erblasser pflegt, sich um ihn kümmert, ihm beisteht oder die Grabpflege übernimmt. Derartigen Regelungen drohen aber
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