Diesen Tenor verfasste kürzlich der BGH. Der Entscheidung lag folgender Tatbestand zugrunde:
Ein 77 Jahre alter, unter Betreuung stehender, Wohnungsberechtigter ist an Demenz erkrankt und lebt seit 2 Jahren auf eigenen Wunsch in einem Pflegeheim. Eine Rückkehr in seine frühere Wohnung ist nicht zu erwarten. Das Wohnrecht ist mit der Maßgabe bestellt, dass dieses … »
Das Recht zum Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments erlischt mit dem Tode eines Ehegatten. Allerdings besteht dessen ungeachtet die Möglichkeit, ein Testament anzufechten, sofern entsprechende Anfechtungsgründe vorliegen und Formalitäten eingehalten werden. Ein Anfechtungsrecht liegt vor, wenn der überlebende Ehegatte einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei …
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