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selbstgenutzte Immobilie

Steuerfreiheit für die selbstgenutzte Immobilie

Der Ehegatte und die Kinder des Erblassers müssen keine Erbschaftsteuer auf ein ererbtes Haus oder eine Wohnung zahlen, wenn sie es mindestens 10 Jahre nach dem Tod weiter selbst nutzen, d.h. dass das Wohneigentum in diesem Zeitraum weder vermietet, verpachtet oder verkauft werden darf.Die Wohnung darf es auch nicht lediglich als Zweitwohnsitz genutzt werden.… » mehr lesen

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