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pflichtteilsberechitgt

Doppelberechtigung für Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht mehr erforderlich

Bisher hat der Bundesgerichtshof den Pflichtteilsergänzungsanspruch davon abhängig gemacht, dass eine Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt der Vornahme der Schenkung als auch zum Zeitpunkt des Erbfalls vorgelegen hat.  War ein Abkömmling zum Zeitpunkt des Vollzugs einer Schenkung noch nicht geboren, hatte dieser Abkömmling hinsichtlich dieser Schenkung keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Erben.
Mit seinem Urteil vom … »

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