Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde das bisher geltende Nichtehelichenerbrecht für verfassungswidrig erklärt. Danach waren nämlich nur nach dem 1.07.1949 geborene nichteheliche Kinder nach ihrem Vater erbberechtigt. Der deutsche Gesetzgeber hat das Nichtehelichenerbrecht überarbeitet und nunmehr für künftige Sterbefälle alle vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder ehelichen Kindern gleichgestellt. Nichteheliche …
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