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Mietspiegel

Mieterhöhung

Mieterhöhung: Der Mietspiegel muss nicht beigefügt sein
Der Vermieter, der die Miete erhöhen will, kann auf den örtlichen Mietspiegel Bezug nehmen. Hierfür muss er den betreffenden Mietspiegel dem Brief grundsätzlich nicht beifügen, wenn der Mietspiegel, auf den er sich zur Mieterhöhung beruft, öffentlich kostenlos zugänglich ist (etwa beim Wohnungsamt). Das Beifügen ist ebenfalls nicht … »

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