Der Sozialhilfeträger kann zur Sicherung des Grundsatzes des Nachranges der Sozialhilfe auf vom Hilfeempfänger getätigte Schenkungen zurückgreifen, sofern zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit noch nicht zehn Jahre seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes verstrichen sind.
Der Bundesgerichtshof hat nun in einer Entscheidung vom 19.07.2011 entschieden, dass es für die Frage des Beginns der … »