Pflegende Schwiegertöchter können vorbeugen

Nach der Erbrechtsreform kann zukünftig ein Ausgleich für Pflegeleistungen verlangt werden unabhängig davon, ob für die Pflegeleistungen auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet wird. Allerdings findet der Erbausgleich nur unter Abkömmlingen statt!
Für pflegende Schwiegertöchter oder auch pflegende Geschwister gilt die Regelung auch weiterhin künftig nicht. Hier muss also weiterhin mit Mitteln des Pflegevertrages gearbeitet werden, der ausdrücklich die Modalitäten der Pflege und der Vergütung regeln sollte.