Häufig wird nach dem Ableben des Erblassers der Bevollmächtigte von den Erben bzw. den Miterben des Missbrauchs der Vorsorgevollmacht bezichtigt. Um den Bevollmächtigten vor diesen Vorwürfen zu schützen, sollten der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte einen Grundvertrag abschließen, mit dem die Beweislast umgekehrt wird.