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April 2015

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Rechtstipps

Verwendung der Formulierung „Erbeinsetzung gemäß Berliner Testament“ ist nicht ausreichend

Die Formulierung in einem Testament : „Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen einschließlich der Wiederverheiratungsklausel“ kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Erblasser seinen Ehegatten als Alleinerben

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Presse

Hier finden Sie Links zu Berichten aus Presse-Portalen über Iris Scholz zum Thema Erbrecht:

Zum Thema:

Digitaler Nachlass – Beim Testament aufsetzen auch an den digitalen Nachlass denken
Quelle: VdK Zeitung Sept 2018

Zum Thema:

Das Vermögen schützen mit Behindertentestament und Bedürftigentestament
Quelle: www.badische-zeitung.de, 04.07.2011

Zum Thema:

Vorsorge treffen mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Quelle: www.badische-zeitung.de, 13.03.2010

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Abfindung Anrechnung arabisch Auflage Ausschlagung Behindertentestament Berliner Testament BGH Erbe Erben Erbfall Erblasser Erbrecht Erbrechtsreform Erbschaft Erbschaftssteuer Freibeträge gemeinschaftliches Testament Haftung islamisch Lebensversicherung muslimisch Nacherbe Nachlass Nachlassauseinandersetzung Patientenverfügung Pflegeleistungen Pflichtteil Pflichtteilsanspruch Pflichtteilsentziehung Pflichtteilsergänzungsanspruch Pflichtteilsverzicht Schenkung Steuerbefreiung Teilungsanordnung Testament Testamentsvollstrecker Testamentsvollstreckung Vermächtnis Vorerbe Vorerbschaft Vorsorgevollmacht Wohnrecht Ägypten ägyptisch

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