Die Eltern eines behinderten Kindes hatten ein Berliner Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel verfasst. Hierhinter steckte der Gedanke, den Sozialhilfeträger davon abzuhalten, den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes auf sich überzuleiten. Der Sozialhilfeträger verlangte
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