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Erbverzicht

Kein Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Abfindung für Verzicht auf das Erbrecht

Die für den Verzicht auf ein Erbrecht gezahlte Abfindung soll nach obergerichtlicher Rechtsprechung keine Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Die Tatsache, dass ein Erbberechtigter auf sein Erbrecht verzichtet, führt nämlich dazu, dass sich der Pflichtteil der verbliebenen gesetzlichen Erben erhöht. Dieser Vorteil an sich stellt nach obergerichtlicher Rechtsprechung schon eine Kompensation für die bezahlte Abfindung dar. Der …

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