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Die Erbrechtsreform- Veränderung beim Pflichtteilsrecht

Das vom Bundestag am 02.07.09 beschlossene Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts tritt zum 01.01.10 in Kraft. Eine wesentliche Änderung nimmt dabei das Pflichtteilsrecht ein. In der bisherigen Fassung werden Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahren vor dem Erbfall vollzogen worden sind, bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt, als dass sie einen …

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