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Anfechtung

Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wiedererlangung der Testierfreiheit

Das Recht zum Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments erlischt mit dem Tode eines Ehegatten.  Allerdings besteht dessen ungeachtet die Möglichkeit, ein Testament anzufechten, sofern entsprechende Anfechtungsgründe vorliegen und Formalitäten eingehalten werden.  Ein Anfechtungsrecht liegt vor, wenn der  überlebende Ehegatte einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei …

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