Rechtsprechungsreport Auch ein nicht auffindbares Testament kann ein Erbrecht begründen Grundsätzlich ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts die Urschrift des Testaments vorzulegen. Ist diese Urkunde aber ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, kann die formgerechte Errichtung und der Inhalt des Mehr