Die Ehefrau hat ein Wahlrecht, ob sie das Erbe annimmt oder das Erbe ausschlägt. Dann bekommt sie zwar nur noch den Pflichteil, aber daneben hat sie einen Anspruch auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs, der in diesem Fall konkret berechnet wird. Dies kann insbesondere dann von erheblicher Bedeutung sein, wenn der Ehemann während der Ehe …
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