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Wohnrechtsvorbehalt

Stolperstein Wohnrecht

Wenn Eltern Immobilien an ihre Kinder schenken, behalten diese sich häufig das Wohnrecht vor. Zwar führen Schenkungen des Erblassers im Erbfall nur über eine Dauer von 10 Jahren, gerechnet ab der Schenkung, zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen der übergangenen Pflichtteilsberechtigten. Eine fristauslösende Leistung liegt aber nur dann vor, wenn der Erblasser den Vermögensgegenstand auch wirtschaftlich aus seinem

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