Die Ehefrau hat ein Wahlrecht, ob sie das Erbe annimmt oder das Erbe ausschlägt. Dann bekommt sie zwar nur noch den Pflichteil, aber daneben hat sie einen Anspruch auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs, der in diesem Fall konkret berechnet wird. Dies kann insbesondere dann von erheblicher Bedeutung sein, wenn der Ehemann während der Ehe …
MehrDas vom Bundestag am 02.07.09 beschlossene Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts tritt zum 01.01.10 in Kraft. Eine wesentliche Änderung nimmt dabei das Pflichtteilsrecht ein. In der bisherigen Fassung werden Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahren vor dem Erbfall vollzogen worden sind, bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt, als dass sie einen …
MehrDie Eltern eines behinderten Kindes hatten ein Berliner Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel verfasst. Hierhinter steckte der Gedanke, den Sozialhilfeträger davon abzuhalten, den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes auf sich überzuleiten. Der Sozialhilfeträger verlangte dessen ungeachtet nach Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil. Nach den Regeln des Testaments wäre das behinderte Kind jetzt beim Versterben des …
MehrDie Ausschlagung spielt im Erbrecht eine erhebliche Rolle. Sie wird in ihrer Bedeutung häufig verkannt, wenn an sie nur in Fällen der Überschuldung des Nachlasses gedacht wird. Insbesondere ist es ein weitverbreiteter Irrglaube, dass sie immer zu dem Verlust des Pflichtteils führt. In bestimmten Fällen macht die Ausschlagung dem pflichtteilsberechtigten Erben nämlich erst den …
MehrDie für den Verzicht auf ein Erbrecht gezahlte Abfindung soll nach obergerichtlicher Rechtsprechung keine Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Die Tatsache, dass ein Erbberechtigter auf sein Erbrecht verzichtet, führt nämlich dazu, dass sich der Pflichtteil der verbliebenen gesetzlichen Erben erhöht. Dieser Vorteil an sich stellt nach obergerichtlicher Rechtsprechung schon eine Kompensation für die bezahlte Abfindung dar. Der …
MehrIn der jüngeren Vergangenheit sind einige Entscheidungen ergangen, die in der geforderten Verwertung des Pflichtteilsanspruchs eine unzumutbare Härte sehen. Die Entscheidungen wurden damit begründet, dass in Fällen, in denen die Erbschaft nur zu einer bescheidenen und damit das Alter wirtschaftlich sichernden Erbschaft führt und in denen eine Belastung der Allgemeinheit durch Leistungen nach dem …
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