Browse Tag

lebzeitge Schenkung

Flucht in den Pflichtteilsergänzungsanspruch

Lebzeitige Schenkungen können nur dann auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet werden, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung die Anrechnung angeordnet hat. Hat der Schenker dies versäumt und ist der Beschenkte auch nicht bereit, nachträglich einen Pflichtteilsverzicht formwirksam zu erklären, wäre zu überlegen, ob der Schenker die Anrechnung nicht dadurch herbeiführt, dass der Beschenkte veranlasst …

Mehr