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geschieden

Vorsicht bei Ehescheidung und gemeinschaftlichem Testament

Nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs behalten wechselbezügliche Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments auch nach der Ehescheidung ihre Bindungswirkung und können nicht einseitig aufgehoben werden. Diese können nur nach den für den Rücktritt vom Erbvertrag geltenden Formvorschriften widerrufen werden.
Soll dies verhindert werden, ist in dem gemeinschaftlichen Testament ein ausdrücklicher Hinweis aufzunehmen, dass für den … »

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