Immer wieder muss festgestellt werden, dass in Testamenten unbedacht Regelungen Eingang finden, die von den Errichtenden so nicht gemeint waren und fatale Folgen haben können. So bestimmen beispielsweise Eheleute: „Wir setzen uns gegenseitig zu Vorerben ein, unser Sohn ist Nacherbe.“ Die Eheleute glaubten, lediglich geregelt zu haben, dass zunächst der andere Ehegatte erbt und …
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