Streitvermeidung durch Testamentsvollstreckung

Denken Sie über eine Testamentsvollstreckung nach. Der Testamentsvollstrecker ist der verlängerte Arm des Erblassers und wacht darüber, dass die im Testament getroffenen Anordnungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Ist der Nachlaß kompliziert oder sind die zukünftigen Erben noch zu jung oder vielleicht verstritten, dann bietet es sich an, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, was in der letztwilligen Verfügung geschehen muß. Das neutralisiert, stiftet also in vielen Fällen Frieden und sorgt bei richtiger Auswahl für den erforderlichen Sachverstand. Die Abwicklung eines Nachlasses ist oft schwierig und aufwendig. Diese kann sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen . Eine Testamentsvollstreckung bedeutet daher für den oder die Erben dasher auch Entlastung. Der Testamentsvollstrecker unterliegt bei der Führung seines Amts strengen gesetzlichen Regeln, deren Einhaltung vom Erben verlangt werden kann. Um Streitigkeiten zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker zu vermeiden, sollten nur erfahrene und juristisch versierte Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Die Kosten der Testamentsvollstreckung liegen bei 1 bis 4 Prozent vom Aktivnachlaß, je höher der Wert des Nachlasses desto niedriger der Prozentsatz.