Erbrecht Erbe: Erbe kann sein Erbrecht auch ohne Erbschein nachweisen

Aktuelles zum Thema Erbrecht Erbe Erbschein: Die ABGs unterschiedlicher Bank geben immer wieder Anlass zu Streit bei der Frage, wie der Erbe sein Erbrecht nachzuweisen hat. In einigen AGBs sind nämlich Klauseln zu finden, nach denen der Erbe verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Der BGH erkennt in derartigen Klauseln eine Benachteiligung des Bankkunden. Hierzu verweist der BGH mit Hinweis auf §§ 2366,2367 BGB darauf, dass auch das Erbrecht keine ausschließliche Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins kennt. In Fällen, in denen das Erbrecht problemlos anders als durch Vorlage eines Erbscheins nachgewiesen werden kann, soll die Bank nicht auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen können, der erhebliche Kosten verursacht. Nur bei konkreten Zweifeln am behaupteten Erbrecht kann die Bank die Leistung von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machen.

 

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