deutsch-französischer Wahlgüterstand als Gestaltungsmittel im Erbrecht

Am 1. Mai 2013 trat der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft in Kraft. Hierbei handelt es sich um einen 4. Güterstand neben dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.

Der Wahlgüterstand orientiert sich an den Grundsätzen der Zugewinngemeinschaft.  Wie bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögensmassen der Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner getrennt. Bei Beendigung des Güterstandes durch Tod wird der während der Ehe (oder eingetragenen Lebenspartnerschaft) erwirtschaftete Zugewinn aber nicht pauschal durch Erhöhung des gesetzlichen Erbteils durch 1/4 erhöht, sondern konkret berechnet.

Diese Tatsache macht den deutsch-franzöischen Wahlgüterstand für Eheleute und eingetragene Lebenspartner interessant, bei denen bei dem Erstversterbenden mit einem hohen Zugewinn zu rechnen ist und deren Ziel es ist, Pflichtteilsansprüche zu minimieren.